Für Vermieter und Verkäufer
Verkäufer und Vermieter sind verpflichtet, gemäß § 16 EnEV, den Energieausweis an den Käufer bzw. neuen Mieter zu übergeben. Der Energieausweis muss bereits bei der Immobilienbesichtigung vorgelegt werden. Bislang genügte es, den Ausweis nur auf deren Verlangen den Interessenten zugänglich zu machen.
Dieser Ausweis zeigt den Energieverbrauch und die Energiesparpotenziale des Gebäudes an. Sollte der Energieausweis nicht wie gefordert vorgelegt oder ausgehändigt werden können, kann ein Bußgeld bis zu 15.000 € drohen. Darüber hinaus werden auch fehlerhafte Angaben im Energieausweis mit Bußgeldern geahndet.
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